Zufolge eines vom Königlichen Universitäts-
Curatorium zu Hannover an den Ober-Medi-
cinalrath Blumenbach ergangenen Rescriptes
in Betreff des bey Anlaß seines 50jährigen Doc-
tor-Jubiläi durch Betrieb des verewigten Ge-
heimen Medicinalrathes Rudolphi gestifteten
Stipendii Blumenbachiani ist der disponible
Zins-Fonds desselben abermahls auf die Sum-
me von sechshundert Thalern in Golde
angewachsen, so daß es wieder einem jungen,
durch vorzügliche Geistesfähigkeiten sich auszeich-
nenden, aber unbemittelten Doctor der Medicin
als ein Reisestipendium zu seiner weitern Aus-
bildung und zur Verfolgung eines bestimmten
wissenschaftlichen Zweckes zuerkannt werden kann.
Da nun im nächsten März dieses Reise-
pendium wiederum zu ertheilen ist, so werden
diejenigen jungen Doctoren der Medicin, welche
dasselbe zu erhalten wünschen, und sich dazu
eignen, an den Ober-Med. R. Blumenbach sich
[Seite 210] wenden, und demselben hinreichende Zeugnisse
über ihren Lebenswandel und Character, so wie
ihren Mangel an Vermögen, desgleichen ihre
gedruckte Inaugural-Dissertation, oder andere
von ihnen verfaßte Schriften, übersenden.
Es ist dabey von vorzüglicher Wichtigkeit,
daß der Umfang und bestimmte Zweck der wis-
senschaftlichen Reise, zu welcher sie diese Unter-
stützung benutzen wollen, genau entwickelt werde.