Zufolge eines vom Königl. Universitäts-Cu-
ratorium zu Hannover an den Ober-Medicinal-
rath Blumenbach ergangenen Rescriptes, in
Betreff des bey Anlaß seines 50jährigen Doctor-
Jubiläi durch Betrieb des verewigten Geheimen
Medicinalrathes Rudolphi gestifteten Stipendii
Blumenbachiani ist der disponible Zins-Fond
desselben abermahls auf die Summe von sechs-
hundert Thalern in Golde angewachsen, so
daß es wieder einem jüngern, durch vorzügliche
Geistesfähigkeiten sich auszeichnenden, aber unbe-
mittelten Doctor der Medicin als ein Reisesti-
pendium zu seiner weitern Ausbildung und zur
Verfolgung eines bestimmten wissenschaftlichen
Zweckes zuerkannt werden kann.
Da nun im nächsten Julius dieses Reise-
stipendium wiederum zu ertheilen ist, so werden
diejenigen jungen Doctoren der Medicin, welche
dasselbe zu erhalten wünschen, und sich dazu eig-
nen, an den Ober-Medicinalrath Blumenbach
sich verwenden, und demselben hinreichende Zeug-
[Seite 722] nisse über ihren Lebenswandel und Character, so
wie ihren Mangel an Vermögen, desgleichen ihre
gedruckte Inaugural-Dissertation, oder andere
von ihnen verfaßte Schriften, übersenden.
Es ist dabey von vorzüglicher Wichtigkeit, daß
der Umfang und bestimmte Zweck der wissenschaft-
lichen Reise, zu welcher sie diese Unterstützung be-
nutzen wollen, genau entwickelt werde.